• Online: 3.234

Bundesregierung stellt Regeln für Roboterautos auf - Rechtlicher Rahmen fürs autonome Fahren

verfasst am

Die rechtlichen Voraussetzungen fürs autonome Fahren in Deutschland sollen bald geklärt sein. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Fahrer in der Verantwortung bleibt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs autonome Fahren sollen schon bald durch eine Gesetzesänderung festgesteckt werden Die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs autonome Fahren sollen schon bald durch eine Gesetzesänderung festgesteckt werden Quelle: BMW/MOTOR-TALK

Berlin - Jetzt bekommt das autonome Fahren einen Rahmen. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll es vorantreiben und die rechtlichen Bedingungen für den Alltagseinsatz klären. Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium berichtet, sei ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit in der Ressortabstimmung.

Die Pläne sehen laut der "Süddeutschen" vor, dass "das technische System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übernehmen kann". Allerdings soll der Mensch demnach auch beim Einsatz des Computers grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten. Automatische Systeme müssten "jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar" sein.

Die Technik solle ihre eigenen Grenzen erkennen und dazu in der Lage sein, "optisch, akustisch oder haptisch" anzuzeigen, dass der Fahrer eingreifen muss. Das könnte etwa bei technischen Problemen oder bei schlechtem Wetter gelten.

Verbraucherschützer enttäuscht über Gesetzenwurf

Nach Angaben aus Regierungskreisen hätten sich die zuständigen Ministerien für Verkehr und Justiz weitgehend über strittige Fragen auf Deutschlands Straßen geeinigt. Einige Details seien noch zu klären, heißt es weiter.

Anfang des kommenden Jahres sollen Verbände gehört und der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. Im Bundestag könnten neue Diskussionen aufkommen. Vor allem Verbraucherschützer dürften von dem Entwurf enttäuscht sein. Wie die "SZ" schreibt, hatten sie gefordert, dass bei einem Unfall in der Autopilot-Phase zunächst der Hersteller in der Verantwortung stehen soll. Nach dem Entwurf kommt der aber erst dann ins spiel, wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat und trotzdem ein Unfall passiert.

"Autofahrerinnen und Autofahrer können nicht für Fehler der Technik haften, wenn diese das Auto steuert", sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der Zeitung. "Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, was die Technik bereits kann und wann noch die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen."

Quelle: dpa

Zurück zur Startseite

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
74
Hat Dir der Artikel gefallen? 1 von 1 fand den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
74 Kommentare: