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Stuttgart will Autofahrten zur Dienststelle weniger attraktiv machen - Parkgebühren für den Klimaschutz

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Baden-Württemberg will kostenlose Parkplätze gebührenpflichtig machen. Es gehe neben Zusatzeinnahmen auch darum, Autofahrten zur Dienststelle weniger attraktiv zu machen.

Laut dem Chef der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg gehe es vor allem um nachhaltige Mobilität und Klimaschutz Laut dem Chef der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg gehe es vor allem um nachhaltige Mobilität und Klimaschutz Quelle: Picture Alliance

Stuttgart - Tausende Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg müssen künftig für landeseigene Parkplätze im Freien zahlen. Fällig werden demnach in der Regel 25 Euro monatlich pro Stellplatz, wie aus einer am Dienstag beschlossenen Kabinettsvorlage hervorgeht. Bisher kassiert die landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) vor allem Gebühren für überdachte Stellplätze - und zwar in der Regel zwischen 39 Euro und 45 Euro pro Monat.

Das Land Baden-Württemberg ist demnach Eigentümer von rund 57.000 Stellplätzen. Von den etwa 36.500 Parkplätzen im Freien werde bisher nur ein kleiner Teil gegen Gebühr bewirtschaftet, heißt es in der Vorlage.

Wie PBW-Chef Gebhard Rhuby der Deutschen Presse-Agentur sagte, geht es neben Zusatzeinnahmen für den Landeshaushalt vor allem um eine nachhaltige Mobilität und Klimaschutz. Die neue Gebühr soll Autofahrten zur Dienststelle weniger attraktiv machen. Ziel ist es, Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu schaffen. So gebe es für das JobTicket BW 25 Euro Zuschuss, heißt es in der Vorlage. Die PBW rechnet künftig mit Mehreinnahmen zwischen 2 und 4 Millionen Euro. Ihren Jahresumsatz gab die Gesellschaft mit rund 14 Millionen Euro an.

Gebührenerhebung in vier Phasen

Die Gebühren sollen in vier Phasen kommen - in Phase 1 geht es demnach um 49 Objekte mit 5.365 Stellplätzen in der Innenstadt von Stuttgart und von Freiburg sowie an den Universitäten beider Städte. Später sind Stellplätze auch in Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ulm, Pforzheim und Reutlingen betroffen - sowie danach in Phase drei auch in Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Tübingen. Die Randlagen in Stuttgart und Freiburg sind in Phase vier dran. Parkplätze für dienstliche Belange sind nicht betroffen von der Gebührenordnung.

Quelle: dpa

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