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WM: Deutschland-Fahne mit Adler ist Bundesbehörden vorbehalten - Ordnungswidrig auf dem Weg zum Titel

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Die WM auf der Zielgeraden, am Sonntag ist Finale. Was viele deutsche Fans nicht wissen: Nicht jeder darf jede Deutschland-Fahne schwenken.

Beliebt auf der Fanmeile, aber eigentlich nicht erlaubt: Deutschlandflagge mit Bundesadler Beliebt auf der Fanmeile, aber eigentlich nicht erlaubt: Deutschlandflagge mit Bundesadler Quelle: dpa/Picture Alliance

Regensburg - Deutschland gegen Argentinien - da werden Erinnerungen wach. Helmut Kohl, Andreas Brehme, der Kaiser als einsamer Sieger. 2014 werden auf den Straßen viele Fans Flagge für Deutschland zeigen. Auch die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler in der Mitte.

Was viele nicht wissen: "Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. "Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit."

DDR-Flagge unbedenklich

Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen. "Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden", sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind dagegen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar ist außerdem die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe.

Noch bis zum Finale: Zeig uns Dein WM-Auto!

Quelle: dpa

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