Für Unfallschäden, die im Ausland günstiger repariert wurden, muss die Versicherung nur die tatsächlichen Kosten übernehmen. Ein Mann hatte vergeblich geklagt.
Stuttgart - Wer sein Fahrzeug im Ausland fachgerecht, aber günstiger reparieren lässt, dürfe nur den tatsächlich angefallenen Betrag von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen. Das entschied das OLG Suttgart (Az.: 5 U 28/14) in einem Urteil, auf das ADAC hinweist. |
