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Leaf wird Pflicht: Kündigung für 15 Nissan-Händler - Nissan erzwingt den Verkauf des Leaf

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Alle 222 Nissan-Händler in Deutschland sollen das Elektroauto Leaf verkaufen. 15 weigern sich – und erhielten deshalb die Kündigung.

Nissan Leaf: Alle Händler sollen ihn verkaufen, 15 möchten nicht. Das bedeutet die Kündigung. Nissan Leaf: Alle Händler sollen ihn verkaufen, 15 möchten nicht. Das bedeutet die Kündigung. Quelle: MOTOR-TALK

Bottrop - Seit dem Marktstart des Nissan Leaf im April 2012 wurden in Deutschland 411 Autos diesen Typs zugelassen. 250 gehören dem Hersteller und seinen Händlern, 161 Fahrzeuge sind in Privat- oder Firmenbesitz. Vergleichsweise wenig, denn international spielt Nissans Elektroauto eine große Rolle: Weltweit fahren 43.400 Leaf, ein Marktanteil von 49 Prozent bei den Elektroautos.

Leaf oder Kündigung

Bis 2016 will Renault-Nissan weltweit 1,5 Millionen Elektroautos verkauft haben. In Europa sollen deshalb 1.400 Händler den Leaf anbieten, unter anderem alle 222 deutsche Standorte. Für jeden Händler bedeutet das die Anschaffung eines Nissan Leaf (ab 36.990 Euro), zweier Schnellladesäulen und des nötigen Spezialwerkzeuges (insgesamt 6.000 Euro). 15 deutsche Händler scheuen sich vor dieser Investition und verweisen auf die schwachen Zulassungszahlen in Deutschland. Dafür gab es die Kündigung.

Nissan-Pressesprecher Michael Bierdümpfl begründet diese Entscheidung gegenüber MOTOR-TALK: „Zero Emission ist ein elementarer Bestandteil des Nissan Business Plans. Wir bekennen uns zu dieser Technologie - weltweit und in Europa. (…) Handelspartner, die nicht mit uns diesen Weg in die Zukunft gehen wollen, haben von uns die Kündigung erhalten.“

Ordentliche Kündigung bis 2015

Alle betroffenen Händler haben die Chance, die Entscheidung zu überdenken. Wenn sie den Leaf trotzdem nicht in das Programm aufnehmen, endet der Vertrag mit Nissan zum 1. Januar 2015.

Prinzipiell darf ein selbstständiger Händler sein Portfolio eigenmächtig zusammenstellen. Deshalb handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Der Händler erhält eine Abfindung, die sich nach den bisherigen Verkaufszahlen richtet.

Quelle: Automobilwoche / MOTOR-TALK

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