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Das VW-Gesetz bleibt wie es ist - Niedersachsen atmet auf

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Jetzt herrscht Klarheit in Niedersachsen: Am Dienstag bestätigte der Europäische Gerichtshof das lange umstrittene VW-Gesetz. Ein Sieg für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof akzeptiert das VW-Gesetz Der Europäische Gerichtshof akzeptiert das VW-Gesetz Quelle: dpa/Picture Alliance

Luxemburg -Das VW-Gesetz darf bleiben, wie es ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer bestätigt und damit einen Schlusspunkt hinter die seit gut zehn Jahren laufende Auseinandersetzung gesetzt.

Deutschland muss das Gesetzes nicht ändern und kommt um eine drohende Millionenstrafe herum, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-95/12). Für den Bund, das Land und Volkswagen ist es ein Triumph auf ganzer Linie.

Auch für die EU-Kommission ist der jahrelange Rechtsstreit damit offensichtlich komplett vom Tisch. "Das heutige Urteil hat die Sache zu einem Ende gebracht", sagte die Sprecherin von Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Man habe geklagt, um im Interesse aller Beteiligten eine Klärung zu erzielen. "Das wurde getan. Der Rechtsstreit ist zu Ende, und die Sache ist erledigt."

Politiker erleichtert

Politiker und Arbeitnehmervertreter reagierten erleichtert. "Das ist ein Tag zum Feiern", sagte VW-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh. "Das Land Niedersachsen freut sich sehr", betonte Ministerpräsident und VW-Aufsichtsratsmitglied Stephan Weil (SPD).

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wertete das Urteil als Sieg der Bundesregierung. "Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung. Damit ist die lang andauernde Diskussion über den Spielraum, den Deutschland in der Frage des VW-Gesetzes hat, beendet", erklärte die Ministerin laut Mitteilung.

Darum geht es

Nach Ansicht der Richter hat die Bundesregierung das VW-Gesetz nach einem früheren EU-Urteil von 2007 bereits "in vollem Umfang" und rechtzeitig nachgebessert. Damals schaffte sie die beiden Regeln ab, nach denen Bund und Land je zwei Vertreter im VW-Aufsichtsrat stellten und die Stimmrechte der Aktionäre auf 20 Prozent begrenzt waren.

Die Fortsetzung des Streits drehte sich nun darum, dass Niedersachsen mit 20 Prozent der VW-Anteile ein Blockaderecht bei wichtigen Entscheidungen des Autobauers hat. Sonst ist dies im Aktienrecht erst ab einem 25-Prozent-Anteil üblich.

Aus Sicht der EU-Kommission widerspricht die Regelung dem freien Spiel der Kräfte im europäischen Binnenmarkt und schreckt mögliche Investoren ab. Übernahmen würden dadurch verhindert. Deshalb hatte die Behörde Deutschland erneut in Luxemburg verklagt und eine Mindeststrafe von 68 Millionen Euro beantragt. Der EuGH wies das Vorhaben nun zurück.

Die Sperrminorität bleibt

Neben dem VW-Gesetz bestätigten die Richter auch die Satzung von Volkswagen, deren Änderung die EU-Kommission verlangt hatte. Sie enthält ebenfalls die Regelungen über das Sperrminorität genannte Blockaderecht und über den starken Einfluss des Landes.

Zu der Frage, ob die Sperrminorität Niedersachsens für sich genommen gegen EU-Recht verstößt, äußerte sich das Gericht nicht ausdrücklich. Dies sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, hieß es. Theoretisch ist damit noch immer ein Hintertürchen für weitere Klagen offen.

Es ist bereits das zweite Urteil des EuGH in dem Fall. Genau vor sechs Jahren, im Oktober 2007, hatte er nach einer ersten Klage der Kommission entschieden, dass das VW-Gesetz geändert werden müsse. Das Gericht sah in drei Punkten eine Verletzung der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Deutschland änderte daraufhin die monierten Passagen.

Berlin argumentierte damals, der Gerichtshof habe die Sperrminorität bei Volkswagen nur in Kombination mit der Stimmrechtsbeschränkung beanstandet. Da diese inzwischen aufgehoben sei, sei der Verstoß ausgeräumt. Dem schloss sich der EuGH nun an.

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