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Dynamo-Pflicht für Radfahrer endet - Neue Verordnung erlaubt Batterie-Licht

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Ab sofort können Radfahrer auch mit Batterie- oder Akku-Licht radeln. Bislang durften die Lampen nur zusätzlich zu einer Dynamo-Beleuchtung verwendet werden.

Die Dynamo-Pflicht endet zum 1. August 2013. Das bedeutet, dass Fahrradfahrer auch mit Batterie- oder Akku-Beleuchtung fahren dürfen Die Dynamo-Pflicht endet zum 1. August 2013. Das bedeutet, dass Fahrradfahrer auch mit Batterie- oder Akku-Beleuchtung fahren dürfen Quelle: pd-f

Berlin - An Fahrrädern sind ab sofort auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt. Die bisherige Dynamo-Pflicht endet mit einer Verordnung, die am 1. August in Kraft tritt. Es wird allerdings angestrebt, die Rechtsgrundlage in den kommenden Monaten noch zu präzisieren. Damit soll klargestellt werden, dass auch beliebte Ansteckleuchten mit Clip-Verbindungen zulässig sind. Der Bundesrat hatte in seinem entsprechenden Beschluss die Vorgabe unverändert gelassen, dass Licht-Einrichtungen «fest angebracht» sein müssen.

Am 1. August ändert sich jedoch noch mehr auf deutschen Straßen: Die Länder können ihre Polizeiwagen ab sofort zusätzlich mit einem roten Blinklicht und einer Sirene nach US-Vorbild ausstatten.

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