Verwaltungsgericht Stuttgart fordert 20 Prozent weniger Verkehr am Neckartor -
Neue Verhandlung im November
verfasst am 06.10.2017Das Neckartor in Stuttgart ist Deutschlands Feinstaub-Hotspot. Von 2018 an ist das Land Baden-Würtemberg verpflichtet, an bestimmten Tagen den Verkehr dort zu reduzieren.
An Tagen mit hoher Luftverschmutzung ist das Land verpflichtet den Autoverkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren
Quelle: Picture Alliance
Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt im November erneut über das Thema Fahrverbote wegen starker Luftverschmutzung. Diesmal geht es um die Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg zur Reduzierung des Autoverkehrs am Neckartor in Stuttgart von 2018 an, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Bereits im April 2016 hatte das Land Anlieger des Neckartors in einem Vergleich gerichtsfest zugesagt, dass der Verkehr dort ab Januar 2018 an Tagen mit hoher Luftverschmutzung um 20 Prozent reduziert werde. Da das Land dieser Pflicht aus ihrer Sicht absehbar nicht nachkommt, haben Anwohner Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 10.000 Euro gestellt.
Das Gericht habe entschieden, über diesen Antrag nicht schriftlich zu entscheiden, sondern zu verhandeln, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest.
Das Verwaltungsgericht hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, als es Ende Juli in einem Urteil zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan für Stuttgart auf ganzjährige Fahrverbote für Dieselautos drängte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sie grün-schwarze Landesregierung es noch vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen möchte.
Quelle: dpa |
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