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Minister Dobrindt will Tablets und E-Books am Steuer verbieten - Neue Gadgets, alte Gesetze

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Handys und Smartphones am Steuer sind verboten, klar. Aber was ist mit Tablet-Computern, E-Book-Readern, Datenbrillen? Nicht klar geregelt. Das soll sich nun ändern.

Die Polizei Niedersachsen hat erst im Juni 2016 neue Dienst-Tablets bekommen. Darf sie aber schon bald nicht mehr am Steuer nutzen - genauso wenig wie Handys. Das plant das Verkehrsministerium Die Polizei Niedersachsen hat erst im Juni 2016 neue Dienst-Tablets bekommen. Darf sie aber schon bald nicht mehr am Steuer nutzen - genauso wenig wie Handys. Das plant das Verkehrsministerium Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Das Handyverbot am Steuer soll deutlich ausgeweitet werden. Künftig sollen auch die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie Tätigkeiten wie das SMS-Schreiben während der Fahrt ausdrücklich verboten werden. Das geht aus Gesetzesplänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.

"Ablenkung ist eines der größten Unfallrisiken, das vermeidbar und unnötig ist", erklärte Dobrindt. Deshalb müssten die Verkehrsregeln an die neuen technischen Entwicklungen angepasst werden. Bislang ist in der Straßenverkehrsordnung während der Fahrt lediglich das Halten eines Mobil- oder Autotelefons ausdrücklich untersagt. Ansonsten heißt es in Paragraf 23 nur ganz allgemein: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht (...) beeinträchtigt werden."

Mit der geplanten Reform will Dobrindt auch die Strafen anheben, falls Autofahrer die verbotenen elektronischen Geräte am Steuer benutzen. Das normale Bußgeld soll von 60 auf 100 Euro steigen, bei schweren Verstößen sind 200 Euro möglich. Bei Sachbeschädigung oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht ein einmonatiges Fahrverbot. Radfahrer, die unterwegs telefonieren, sollen statt 25 Euro künftig 55 Euro zahlen.

Technik, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt oder sogar erhöht, soll dagegen ausdrücklich erlaubt werden. Das gilt für Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und sogenannte Head-Up-Displays, die Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren.

 

 

Quelle: dpa

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