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Recht: Betreiber haftet bei Unfall in der Waschanlage - Neue Autos, alte Waschanlage: Betreiber haftet für Schäden

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Nicht alle Waschanlagen sind offenbar auf neue Autos eingestellt. Fehlen dann die passenden Hinweise für die Kunden, haftet unter Umständen der Betreiber für Schäden.

Ältere Waschanlagen sind nicht immer bereit für neuere Autos. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass trotzdem nichts kaputt geht Ältere Waschanlagen sind nicht immer bereit für neuere Autos. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass trotzdem nichts kaputt geht Quelle: dpa/picture-alliance

München - Ein Waschstraßenbetreiber haftet unter bestimmten Umständen für Schäden, die während der Wäsche an einem Kundenauto entstanden sind. Dann zum Beispiel, wenn er bei Automatik-Fahrzeugen neueren Typs nicht drauf hinweist, dass die Zündung eingeschaltet bleiben muss, entschied das Amtsgericht München.

Denn nur so werde ein Aktivieren der Parksperre verhindert, hatte ein Sachverständiger im Verfahren ausgeführt. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass das Auto im Zusammenspiel mit einem zu kurzen Rollenabstand in der Schlepprolle nicht richtig in der Führung bleibt und es zu Schäden kommt. Oft seien Waschstraßen wie hier noch nicht auf die immer länger werdenden Radabstände neuerer Fahrzeugtypen eingestellt, berichtet die DAS-Rechtschutzversicherung von dem Fall. Hier lautete der ausgehängte Hinweis lediglich: "Gang raus, Automatik 'N', Motor abstellen, Nicht lenken, Nicht bremsen". (Az.: 213 C 9522/16)

Quelle: sp-x

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