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Urteil: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxi bewerben - MyDriver muss Google-Werbung ändern

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MyDriver ist kein Taxi-Dienstleister: Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des Taxigewerbes. Der Fahrdienst muss jetzt seine Werbung auf Google ändern.

Urteil: MyDriver muss die Google-Werbung ändern Urteil: MyDriver muss die Google-Werbung ändern Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver bei Google nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin (Az. 15 O 290/14). Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.

Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff "Taxi" gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.

Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden.

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