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VW-Musterklagen: Landgericht erlässt Vorlagebeschluss - Musterverfahren gegen VW Ende 2016

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170 Klagen von Aktionären gegen VW wurden bisher zugelassen. Damit diese in einem Musterverfahren bearbeitet werden können, wurde jetzt ein Vorlagebeschluss erlassen.

Das Landgericht Braunschweig hat einen Vorlagebeschluss für Musterklagen von VW-Aktionären erlassen Das Landgericht Braunschweig hat einen Vorlagebeschluss für Musterklagen von VW-Aktionären erlassen Quelle: dpa/Picture Alliance

Braunschweig - Das Landgericht Braunschweig ebnet den Weg für ein Musterverfahren wegen der VW-Aktionärsklagen. "Das ist der Startschuss", sagte Richterin Maike Block-Cavallaro der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Am 5. August hat das Gericht einen so genannten Vorlagebeschluss erlassen. Er ist Voraussetzung für die Bündelung der Klagen gegen VW. Nachdem die VW-Aktie wegen des Diesel-Skandals deutlich an Wert verlor, wurden bisher 170 Schadensersatzklagen gegen den Hersteller zugelassen. Insgesamt geht es um einen Streitwert von knapp vier Milliarden Euro.

Wurden alle Kläger gehört, werden im nächsten Schritt des mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären.

Volkswagen will ordnungsgemäß gehandelt haben

Als Zeitfenster für offiziellen Beginn des Musterverfahrens wird vom Landgericht Braunschweig "frühestens" Ende 2016 angepeilt. "Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt", sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Ein VW-Sprecher sagte: "Volkswagen ist weiterhin der Auffassung, seine kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben." Bei dem Beschluss handele es sich um einen normalen und auch von Volkswagen beantragten Verfahrensschritt.

Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger hingegen sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat. Wer im Recht ist, wird sich nur langsam klären lassen. "Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September 2016 zu rechnen", erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Jeder Geschädigte müsse deshalb die Verjährung durch eine Klage unterbrechen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.

Mit dem Vorlagebeschluss hat das Landgericht Braunschweig dem Oberlandesgericht in der gleichen Stadt außerdem inhaltliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre vorgelegt. Das Schriftstück enthält somit neben einer knappen Darstellung des Sachverhalts auch eine Reihe von Zielen, die aus den Anträgen der Aktionärskläger für das Musterverfahren zusammengefasst wurden.

 

 

Quelle: dpa

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