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Parken in zweiter Reihe: Bußgeld mindestens 15 Euro - Mit eingeschaltetem Warnblinker wird es teurer

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Wer in der zweiten Reihe parkt, riskiert ein Knöllchen. Dabei hilft es nicht, die Warnblinkanlage einzuschalten. Denn das kommt die Verkehrssünder noch teurer zu stehen.

Autofahrer die in zweiter Reihe parken und zusätzlich den Verkehr behindern müssen mit einem erhöhten Strafe rechnen Autofahrer die in zweiter Reihe parken und zusätzlich den Verkehr behindern müssen mit einem erhöhten Strafe rechnen

Köln - In der Vorweihnachtszeit herrscht in den Innenstädten Ausnahmezustand. Das Halten in zweiter Reihe ist trotzdem keine gute Alternative. Denn wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Noch teurer wird es allerdings, wenn zusätzlich die Warnblinkanlage aufleuchtet.

Denn der Warnblinker ist ein Gefahrenanzeiger. Er darf laut § 16 Absatz 1 Satz 2 StVO nur benutzt werden, um vor konkreten Gefahren wie Liegenbleiben oder Stau zu warnen. Wer in zweiter Reihe parkt und die Blinker einschaltet, kann für die missbräuchliche Benutzung verwarnt werden. Das kostet fünf Euro zusätzlich.

Dazu kommt das Knöllchen für das Halten in zweiter Reihe: Das schlägt mit 15 Euro zu Buche, mit Behinderung steigt die Strafe auf 20 Euro. Steht das Auto länger als drei Minuten, wird aus dem Halten ein Parken, wodurch weitere 5 Euro fällig werden. Nach 15 Minuten steigt das Bußgeld sogar auf 30 Euro, mit Behinderung werden weitere 5 Euro fällig.

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