• Online: 2.464

Ratgeber: Parken von Anhängern - Knöllchen nach 14 Tagen

verfasst am

Parkende Anhänger sind oftmals ein Ärgernis für Parkplatzsucher. Dabei ist an ihnen nichts rechtlich auszusetzen - solange sie spätestens alle zwei Wochen bewegt werden.

Abgekoppelte Anhänger dürfen maximal zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen Abgekoppelte Anhänger dürfen maximal zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen Quelle: R+V Versicherung

Wiesbaden - Ein Anhänger wird oftmals nur an einigen Tagen oder Wochen des Jahres benutzt. Sofern der Besitzer kein eigenes Grundstück hat, parkt er in der Zwischenzeit häufig auf öffentlichen Parkplätzen. Da ärgert es Parkplatzsuchende, wenn die Anhänger nur selten bewegt werden. Allerdings: Steht das Gehänge ordnungsgemäß am Straßenrand, ist das vollkommen in Ordnung. Vorausgesetzt, es wird nicht länger als zwei Wochen dort abgestellt. Sonst droht ein Bußgeld.

Behörden achten durchaus darauf, dass Anhänger nicht dauerhaft im knappen öffentlichen Parkraum stehen. Besonders, wenn sie mit Werbung versehen sind. Ist der Anhänger am Auto oder Wohnwagen gekoppelt, darf er jedoch auch über einen längeren Zeitraum parken, falls dort kein grundsätzliches Parkverbot gilt.

Wer das Knöllchen in Höhe von 20 Euro umgehen will, indem er seinen nicht angekoppelten Anhänger einfach zwei Parkplätze weiter abstellt, verlängert die Zwei-Wochen-Frist dadurch nicht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Möglichkeit haben, ihr Auto in diesem Bereich abzustellen.

Gleiches gilt für das Parken von Wohnwagen, die vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind. Auch sie dürfen nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Besonders, wenn vor Ort um die knappen Parkplätze gerungen wird und sich Anwohner beschweren. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf überhaupt nicht im öffentlichen Bereich parken, sondern muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden.

Avatar von spotpressnews
35
Hat Dir der Artikel gefallen? 4 von 4 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
35 Kommentare: