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Dieselskandal: Verbraucherzentrale (vzbv) klagt VW-Betrieb - Klage gegen einzelnen VW-Händler

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Die Verbraucherzentrale klagt einen einzelnen VW-Händler. Damit will der Verband generelle Klarheit über Garantiezusagen im Falle des Software-Updates herbeiführen.

Der Volkswagen-Konzern ruft in Deutschland 2,5 Millionen Autos zum Software-Update zurück. Mit ihrer Klage will die Verbraucherzentrale für Klarheit hinsichtlich damit zusammenhängender Garantiezusagen sorgen Der Volkswagen-Konzern ruft in Deutschland 2,5 Millionen Autos zum Software-Update zurück. Mit ihrer Klage will die Verbraucherzentrale für Klarheit hinsichtlich damit zusammenhängender Garantiezusagen sorgen Quelle: dpa / Picture Alliance

Berlin - Klage und Volkswagen - Seit dem Dieselskandal hört man diese Wörter oft in Kombination. Diese Klage ist dennoch anders: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt nicht den Konzern, sondern einen einzelnen VW-Händlerbetrieb. Ziel sei es, generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeizuführen.

Mit der Klage beim Landgericht Bremen soll für einen Autobesitzer die Rückzahlung des Kaufpreises für seinen Wagen durchgesetzt werden. Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe um die Frage, ob Verbrauchern eine Nachrüstung zumutbar sei, "wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen".

Keine Garantie für Folgeschäden

Hintergrund ist, dass Volkswagen als Konsequenz aus dem Skandal um Abgas-Manipulationen bei 2,5 Millionen Autos in Deutschland eine neue Software aufspielen muss. Im konkreten Fall trat der Fahrzeugbesitzer vom Kaufvertrag zurück, nachdem sein Autohaus ihm laut vzbv nicht garantieren konnte, dass an seinem Wagen keine Folgeschäden durch die von VW angebotene Nachrüstung entstehen. Der Betrieb habe auch kein Ersatzfahrzeug angeboten.

Warum der vzbv im Auftrag des Kunden nicht direkt den Hersteller klagt? Ansprüche auf Vertrags-Rückabwicklung können nur beim Händler als Verkäufer geltend gemacht werden und nicht direkt beim Hersteller VW. Die Klage solle aber auch den "Wert" allgemeiner Zusicherungen des Konzerns überprüfen. Im konkreten Fall gibt Volkswagen an, die Umrüstung führe zu keinerlei Beeinträchtigungen des Motors. Für die Klage hat der Autobesitzer seinen Zahlungsanspruch an den vzbv abgetreten. Bei Erfolg erhält er allerdings die zugesprochene Summe.

Quelle: dpa

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