Recht: Nicht überall sind Tempo-30-Zonen erlaubt -
Keine Tempo-30-Zone auf der Landstraße
verfasst am 09.09.2014Tempo-30-Zonen sind nach der Straßenverkehrsordnung auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen nicht erlaubt. Eine Frau klagte deshalb gegen die Stadt Koblenz und bekam Recht.
Laut StVO darf es keine Tempo-30-Zone auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen geben
Quelle: picture alliance / dpa
Koblenz - Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte.
Auf dem betreffenden Abschnitt hatte die Stadt Koblenz eine 30er-Zone im Bereich einer Ortsdurchfahrt eingerichtet. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Nach seiner Auffassung verbietet die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ein derartiges Tempolimit. Die Tempo-30-Zone muss daher vorübergehend wieder aufgehoben werden.
Die Stadt Koblenz hat zwischenzeitlich allerdings die Abstufung des Straßenabschnitts zur Gemeindestraße beantragt. Wird diese bewilligt, ist eine 30er-Zone wieder möglich. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |
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