Eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall nach einem fremdverschuldeten Unfall kann in Ausnahmefällen für viele Monate geltend gemacht werden.
Aachen - Das Geltendmachen ist möglich, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aus Geldmangel erwiesenermaßen nicht reparieren lassen kann und dafür auch keinen Kredit von seiner Bank bekommt. Das Landgericht Aachen sprach einem Unfallopfer in dieser Situation eine Entschädigung für insgesamt 565 Tage zu (Az.: 11 O 189/12), berichtet der ADAC. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene die gegnerische Versicherung unverzüglich über seine Finanzlage informiert und einen Vorschuss anfordert.
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