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Recht: Nach Rückstau Kreuzung vorsichtig räumen - Irgendwann ist Schluss mit Vorfahrt

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Wer auf der Kreuzung feststeckt, genießt eigentlich als Nachzügler Vorfahrt. Allerdings nicht für immer. Wer zu lange steht, muss besonders vorsichtig weiterfahren.

Wer beim Abbiegen zu lange auf der Kreuzung warten muss, verliert womöglich sein Vorfahrtsrecht Wer beim Abbiegen zu lange auf der Kreuzung warten muss, verliert womöglich sein Vorfahrtsrecht Quelle: dpa/picture-alliance

Hamm - Blöd, wenn man trotz eines grünen Ampelpfeils mitten auf der Kreuzung stecken bleibt. Bei viel Verkehr kann sowas wegen eines Rückstaus leicht passieren. Wer die Kreuzung dann doch räumen will, darf allerdings nicht auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bekräftigt.

In dem Fall steckte eine Autofahrerin aufgrund eines Rückstaus im Linksabbiegerverkehr mindestens 40 Sekunden auf der Kreuzung fest. Dann entschloss sie sich, die Kreuzung zu räumen und stieß mit einem anderen Wagen zusammen. Dessen Ampel hatte bereits seit Längerem Grün gezeigt.

Nach dem Urteil der Richter hat die Autofahrerin in erheblicher Weise gegen das im Straßenverkehr geltende Rücksichtnahmegebot verstoßen. Grundsätzlich habe sie die Kreuzung als ein dem Querverkehr gegenüber bevorrechtigter „Nachzügler“ räumen dürfen. Sie habe aber nicht blindlings darauf vertrauen dürfen, vom Querverkehr vorgelassen zu werden.

Je länger ein „Nachzügler“ sich im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher hat er mit anfahrendem Querverkehr zu rechnen. Er darf nach längerem Warten nur dann weiterfahren, wenn er sich vergewissert hat, dass eine Kollision mit dem Gegen- oder Querverkehr ausgeschlossen ist. Die Autofahrerin war aber unerwartet und zügig losgefahren, ohne auf das andere Auto zu achten. Mit dieser Fahrweise habe sie den Unfall im erheblichen Umfang verschuldet, entschied das OLG.

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Quelle: sp-x

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