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Gericht: Hessische Luftreinhaltepläne sollen verbessert werden - In hessischen Städten muss die Luft reiner werden

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Das hessische Umweltministerium muss seine Luftreinhaltepläne überarbeiten. Diese sind bislang nicht effektiv genug, bemängelt das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erhöht im Kampf um steigende NO2-Werte den Druck auf das hessische Umweltministerium Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erhöht im Kampf um steigende NO2-Werte den Druck auf das hessische Umweltministerium Quelle: picture alliance / dpa

Wiesbaden - Im juristischen Streit um reine Luft in hessischen Städten hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein wichtiges Urteil gefällt. Demnach droht dem Umweltministerium ein Zwangsgeld von jeweils 10.000 Euro, wenn die Luftreinhaltepläne für Wiesbaden und Darmstadt nicht wirkungsvoller werden.

Gegen die Beschlüsse können noch Rechtsmittel eingelegt werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Wiesbaden. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig sei, beginne die Frist, innerhalb der das Ministerium einen nachgebesserten Plan für die Einhaltung der Grenzwerte bei Stickoxiden vorlegen müsse. Der Zeitraum beläuft sich für Wiesbaden auf neun Monate und für Darmstadt auf zwölf Monate. Das Stickstoffdioxid NO2 wird in den Städten vor allem vom Autoverkehr - besonders von Dieselfahrzeugen - verursacht. Mit dem Beschluss gab das Gericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht.

Die DUH schlägt vor, eine Citymaut einzuführen oder ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Rechtskräftige Urteile liegen laut DHU auch für Limburg und Offenbach vor, für Frankfurt hatte die Organisation Ende vergangenen Jahres Klage eingereicht. Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) kündigte an, das Land wolle die Luftreinhaltepläne überarbeiten. Ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge sei nicht vorstellbar.

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