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Maut ist rechtskräftig: EU-Kommission kann Verfahren einleiten - In Brüssel kann über Maut-Klage entschieden werden

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Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ist die Pkw-Maut rechtskräftig. Nun liegt es an der EU-Kommission ob ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.

Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutschen Maut-Gesetze eröffnen zu wollen Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutschen Maut-Gesetze eröffnen zu wollen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Die Gesetze zur umstrittenen Pkw-Maut sind endgültig rechtskräftig. Am Donnerstag wurden die beiden von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichneten Gesetze zur Einführung der Abgabe für das Fahren auf Bundesfernstraßen und die damit verbundene Senkung der Kfz-Steuer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der Schritt ist vor allem wegen der europarechtlichen Bedenken gegen die Maut von Bedeutung. Weil sie unterm Strich nur ausländische Fahrer belastet, drohte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

Über die Eröffnung des Verfahrens soll entschieden werden, sobald die Gesetze in Kraft sind. Nach Angaben der EU-Kommission kann dies nun frühestens am kommenden Mittwoch passieren.

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