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Kurzzeitkennzeichen: Urkundenfälschung in Berlin - Handel mit falschen Kurzzeitkennzeichen

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Seit dem 1. April 2015 gibt es strengere Regeln für Kurzzeitkennzeichen, Überführungsfahrten ohne TÜV sind verboten. In Berlin gab es trotzdem „Gelbe Bleche“ für jeden.

Beschlagnahmt: Gefälschte Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugscheinen Beschlagnahmt: Gefälschte Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugscheinen Quelle: Polizei Berlin

Berlin – Einen dreisteren Ort kann es für Fälscher kaum geben: In der Jüteborger Straße sollen sie gehandelt haben, gegenüber von Zulassungsstelle und Polizeidirektion 5. Vor der Nase der Beamten habe ein Zulassungsservice nachgemachte Kennzeichen und Papiere verkauft. Insgesamt sieben Männern wirft die Berliner Polizei Urkundenfälschung vor. Die 22 bis 51 Jahre alten Personen wurden am 8. Februar 2016 festgenommen.

Nach Angaben der Polizei waren die Verdächtigen in zwei Banden aufgeteilt. Die erste arbeitete bei einem eingetragenen Zulassungsdienst. Dort täuschte sie ordnungsgemäße Zulassungsverfahren vor, verkaufte Kurzzeitkennzeichen mit den passenden Papieren für bis zu 120 Euro, etwa 50 Euro mehr als üblich. Die zweite Gruppe fälschte Kennzeichen und Fahrzeugscheine professionell auf Bestellung.

Kurzzeitkennzeichen: Neue Regelung seit April 2015

Abnehmer für gefälschte Kurzzeitkennzeichen gibt es noch nicht lange. Bis zum 31. März 2015 konnte in Deutschland jeder die sogenannten „Gelben Bleche“ beantragen. Der Antragsteller war für die Verkehrssicherheit verantwortlich und musste vor Fahrtantritt den Fahrzeugschein ausfüllen. Dann konnte er das Fahrzeug für Überführungs- und Probefahrten fünf Tage lang im Straßenverkehr bewegen. Eine gültige Hauptuntersuchung war nicht notwendig.

Solche Freiheiten lassen viel Raum für Missbrauch. Die Zulassungsstelle kannte den Fahrer, wusste aber nichts über das Auto. Schlepper schmuggelten gestohlene Autos mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Schrauber fuhren mit nicht eingetragenen oder nicht eintragbaren Umbauten zu Treffen. Andere schraubten die Kennzeichen an mehrere Autos.

Seit dem 1. April 2015 gibt es deshalb strengere Regeln. Kurzzeitkennzeichen gibt es nur noch für Autos mit TÜV, die Zulassungsstelle füllt den Schein aus. Ohne gültige HU sind nur noch direkte Fahrten zur Prüfstelle erlaubt. Das neue Gesetz traf vor allem Sammler und private Verkäufer.

Beweismittel: Kennzeichen und Bargeld

Doch wer sich verzweifelt an die Fälscher wandte, der fuhr gefährlich. Denn mit falschen Kennzeichen gibt es keinen Versicherungsschutz. Ob die gefälschten Bleche in Unfälle verwickelt waren, konnte uns ein Polizeisprecher auf Anfrage nicht sagen. Nach den Festnahmen fanden die Beamten bei Durchsuchungen „umfangreiches Beweismaterial“, darunter eine höhere Summe Bargeld. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der Kooperation der Angeklagten ab.

Ruhe wird es vermutlich trotzdem nicht geben in der Jüteborger Straße. 2013 wurde die Zulassungsstelle durch eine Schlägerei berühmt. Ein Jahr später gab es Termine nur noch auf dem Schwarzmarkt.

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