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Bußgeld für Radfahrer auf der falschen Straßenseite kommt zurück - Geister-Radler können wieder bestraft werden

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Fahrradfahrer auf dem falschen Radweg kamen zuletzt oft ohne Bußgeld davon. Vor einigen Jahren wurde eine Regelung versehentlich gestrichen. Jetzt kommt sie zurück.

Künftig müssen Fahrradfahrer mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen wenn sie den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen Künftig müssen Fahrradfahrer mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen wenn sie den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin/Saarbrücken - Fahrradfahrer, die den Radweg auf der falschen Straßenseite nutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von 20 bis zu 35 Euro rechnen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Freitag einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Eine entsprechende Regelung sei im Jahr 2009 versehentlich gestrichen und jetzt wieder eingeführt worden.

Tatbestand war seit 5 Jahren nicht mehr geregelt

Konkret geht es um Fälle, in dem Radfahrer den Radweg auf der linken Straßenseite benutzen, obwohl in ihrer Fahrtrichtung - rechts der Fahrbahn - ebenfalls ein sogenannter nicht benutzungspflichtiger Radweg zur Verfügung steht. Es droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, das im Fall einer Sachbeschädigung auf 35 Euro ansteigen kann.

In der Drucksache der Länderkammer heißt es zur Begründung: "Das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ist ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial." Nicht benutzungspflichtige Radwege sind meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt und haben kein blaues Schild.

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