Steuern nicht bezahlt, im Laden "vergessen" zu bezahlen - die Strafe könnte bald ein Fahrverbot sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll schon in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorliegen.
Berlin - Steuerbetrüger, Ladendieben und andere Straftäter sollen von 2016 an auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf solle Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein Sprecher von Maas sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, man prüfe die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. "Zum Zeitplan kann ich mich derzeit nicht äußern", ergänzte er.
Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag vereinbart: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen." ADAC: Führerscheinentzug nur bei Vergehen im StraßenverkehrKritik kam erneut vom ADAC. "Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben", sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten bei einer Klausur in Göttingen am Donnerstag bekräftigt: "Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben. Es ist aber wichtig, dass Sanktionen auch passgenau verhängt werden, um eine Wirkung zu entfalten." Offen ist nach dpa-Informationen noch, bei welchen Delikten genau ein Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden soll und wie die Pläne rechtlich umgesetzt werden.
|
