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Gericht entscheidet: Frau mit Erbkrankheit darf nicht mehr fahren - Fahruntüchtig durch Chorea Huntington

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Wenn eine Erkrankung den Bewegungsapparat betrifft, kann dies zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen. In Mainz hat eine Frau mit der Erbkrankheit Chorea Huntington versucht, gegen den Führerscheinentzug zu klagen.

Das Mainzer Verwaltungsgericht entschied, dass der Schutz des Straßenverkehrs  wichtiger sei als das Bedürfnis der Frau nach Mobilität und Unabhängigkeit Das Mainzer Verwaltungsgericht entschied, dass der Schutz des Straßenverkehrs wichtiger sei als das Bedürfnis der Frau nach Mobilität und Unabhängigkeit Quelle: Picture Alliance

Mainz - Die Erbkrankheit Chorea Huntington verursacht Bewegungsstörungen - das kann beim Autofahren gefährlich werden. Betroffenen droht daher der Entzug des Führerscheins, wenn sie nachweislich nicht mehr sicher Auto fahren können. Daran ändert es auch nichts, wenn Betroffene sich selbst noch fit genug zum Autofahren fühlen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Az.: 3K 638/16.MZ).

In dem verhandelten Fall hatte eine an Chorea Huntington erkrankte Frau geklagt, weil sie ihren Führerschein abgeben musste. Die Zulassungsstelle hatte erfahren, dass die über 70 Jahre alte Frau nicht mehr sicher Auto fuhr. Die Behörde forderte ein ärztliches Gutachten von der Seniorin. Es sprach ihr ab, noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Die Zulassungsstelle forderte daraufhin den Führerschein ein. Dagegen klagte die Frau und führte an, ihre Erkrankung sei noch nicht so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr sicher fahren könne. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage aber zurück. Ihre Einschätzung des Krankheitsstadiums war für die Richter unbedeutend. Der Schutz des Straßenverkehrs sei wichtiger als das Bedürfnis der Frau nach Mobilität und Unabhängigkeit.

 

 

Quelle: dpa

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