Sommerzeit, Reisezeit: Ganz ohne Stau geht das meist nicht ab. Gut zu wissen: Wer auf ein warnblinkendes Auto nicht reagiert, begeht einen "fahrlässigen" Verkehrsverstoß.
Celle - Schaltet ein vorausfahrendes Auto die Warnblinkanlage an, kündigt das eine Gefahrenstelle an. Die nachfolgenden Autofahrer müssen dann sofort darauf reagieren und ihr Tempo reduzieren. Denn kommt es etwa an einem Stauende zu einem Unfall, muss der Auffahrende nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Celle hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 Ss (OWi) 236/15).
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