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Kein zeitliches Limit bei der Aufarbeitung des Dieselskandals - Ex-VW-Chef Winterkorn verlängert Verjährungsverzicht

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Martin Winterkorn ist durch "Dieselskandal" tief gefallen: Ermittlungen in Deutschland wie in den USA, sogar ein Haftbefehl der Amerikaner liegt vor. Und was ist mit eventuellen Schadenersatz-Ansprüchen?

Martin Winterkorn verlängert die Verjährungsfrist, nach der im Dieselskandal nicht mehr gegen ihn ermittelt werden könnte Martin Winterkorn verlängert die Verjährungsfrist, nach der im Dieselskandal nicht mehr gegen ihn ermittelt werden könnte Quelle: dpa / Picture Alliance

Wolfsburg - Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn will im Fall möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen ihn ein weiteres Jahr lang keine Verjährung geltend machen. Nach dpa-Informationen verlängerte er unlängst den sogenannten Verjährungsverzicht bis Ende Mai 2019. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, der auch im Volkswagen-Aufsichtsrat sitzt, sind eventuelle Schadenersatz-Ansprüche im Abgasskandal ein laufendes Anliegen des Kontrollgremiums. Sie würden nicht an der Verjährung scheitern, betonte der CDU-Politiker.

Im Fall von Regressforderungen Verzicht auf Verjährung

Zuvor war bekanntgeworden, dass die US-Justiz Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen will, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger dort Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vor. Der "Focus" hatte kürzlich berichtet, Winterkorn habe Volkswagen schriftlich versichert, er werde im Fall von Regressforderungen auf Verjährung verzichten.

Volkswagen teilte mit: "Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gesichert und gerichtlich geltend gemacht werden." In dieser Frage orientiere man sich "einzig und allein" am Unternehmenswohl. Mögliche Ansprüche würden vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person geprüft. Laut Aktiengesetz verjähren Ansprüche bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt einer Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren.

Kein zeitliches Limit, bis der Dieselskandal aufgeklärt sein muss

Im weltgrößten Autokonzern gibt es nach früheren Informationen aus Aufsichtsratskreisen keine zeitlichen Festlegungen zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Althusmann sagte allerdings dem Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags, er hoffe, dass die Aufklärung der Abgasaffäre noch im laufenden, spätestens aber Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen werde.

Nicht nur in den USA wird gegen Winterkorn ermittelt. Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen gegen ihn wie auch gegen den neuen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch Untersuchungen wegen möglicher Marktmanipulation, gegen Winterkorn zusätzlich wegen Betrugs.

Winterkorn war im September 2015 von seinem Amt als VW-Chef zurückgetreten, kurz nachdem der Abgasskandal mit weltweit Millionen manipulierter Dieselautos von US-Behörden und Forschern aufgedeckt worden war. Er hatte betont, sich keines Fehlverhaltens bewusst zu sein.

Quelle: dpa

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