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EU-Staaten einigen sich: neue Regeln für Auto-Typzulassung - Europäischer Rat erzielt Einigung

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Strafen für Verstöße, regelmäßige Nachtests und eine gegenseitige Kontrolle der zuständigen Behörden: Das sind die Neuerungen bei der EU-Typzulassung für neue Autos.

Künftig sollen auch bereits verkaufte Pkw stichprobenartig auf korrekte Abgastwerte überprüft werden. Bisher war das für die Typzulassung nicht erforderlich Künftig sollen auch bereits verkaufte Pkw stichprobenartig auf korrekte Abgastwerte überprüft werden. Bisher war das für die Typzulassung nicht erforderlich Quelle: dpa/Picture Alliance

Brüssel - Autobauer sollen nach dem Willen des Europäischen Rates bei Verstößen gegen Umweltvorschriften künftig Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zahlen. Darauf haben sich die EU-Industrieminister am Montag in Brüssel verständigt. Auch Deutschland stimmte zu. Die Staaten wollen damit Lehren aus dem Skandal um manipulierte Abgaswerte ziehen. Sie müssen sich nun mit dem Europaparlament auf die Reform der Auto-Typzulassung verständigen.

Geplant ist auch, dass sich die staatlichen Zulassungsbehörden, zum Beispiel das deutsche Kraftfahrtbundesamt, künftig gegenseitig überprüfen. Außerdem sollen die nationalen Behörden eine Mindestzahl von Autos kontrollieren, deren Modelle bereits zugelassen sind.

So soll wenigstens eins von 50.000 im Vorjahr neu zugelassenen Fahrzeugen überprüft werden. Das Europaparlament ist deutlich ehrgeiziger: Die Abgeordneten wollen erreichen, dass mindestens ein Fünftel aller im Vorjahr verkauften Fahrzeuge überprüft wird.

Kritik am Kompromiss

Umwelt- und Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht über die Einigung der EU-Staaten. Sie sehen darin eine Verwässerung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Die Regierungen hätten einer unabhängigen, EU-weiten Aufsicht über nationale Prüfbehörden eine Absage erteilt, kritisiert etwa "Transport & Environment".

Außerdem sei eine Passage gelöscht worden, die eine direkte Bezahlung der Autohersteller für die Zulassungstests unterbunden hätte - "ein klarer Interessenkonflikt" für die meist privaten Prüfdienste. Es sei nun an Kommission und Europaparlament, doch noch strengere Regeln durchzusetzen. Immerhin: Unter Führung von Malta habe der Rat trotz deutschen Widerstands Nachkontrollen für bereits verkaufte Pkw beschlossen.

Der europäische Verbraucherverband Beuc kritisierte, dass die Brüsseler Behörde nur dann finanzielle Sanktionen verhängen könnte, wenn die Mitgliedsstaaten nicht selbst aktiv werden. Unter deutschem Druck hätten sich die Staaten auf unausgegorene Maßnahmen verständigt.

Deutschland stimmte am Montag nach langwierigen Verhandlungen zu. Die Bundesregierung hofft aber auf Änderungen im Laufe der Verhandlungen mit dem EU-Parlament und hat deshalb eine Wunschliste präsentiert. Kern der deutschen Vorschläge ist ein Expertengremium, das bei Streitfällen zwischen nationalen Behörden entscheiden soll - also dann, wenn ein Staat die Entscheidung eines anderen, ein bestimmtes Automodell zu genehmigen, in Frage stellt.

Deutschland zweifelt beispielsweise aktuell daran, dass bestimmte Fiat-Modelle europäischen Schadstoff-Regeln entsprechen. Die EU-Kommission hat deswegen ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung europäischen Rechts gegen Italien eingeleitet, das vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.

Laut dem Vorschlag, auf den die EU-Staaten sich nun geeinigt haben, würde die EU-Kommission in solchen Fällen als Schiedsrichter agieren. Deutschland pocht stattdessen auf die Einrichtung eines Experten-Gremiums, an dessen Entscheidungen sich auch die EU-Kommission halten müsste.

Link: Mitteilung des Europäischen Rates (engl.)

Quelle: m. Material v. dpa

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