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Es werde Licht: Tagfahrleuchten sind bei Neuwagen ab sofort Pflicht

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Seit dem 7. Februar 2011 sind Tagfahrleuchten Pflicht. Für wen die Pflicht gilt, ob man sein Fahrzeug nachrüsten muss, und was es zu beachten gibt, darüber klären wir auf.

Das wichtigste voran: Für alle Besitzer eines älteren oder aktuellen Modells heißt es erst einmal aufatmen. Der 7. Februar 2011 gilt in puncto Tagfahrlicht-Pflicht nur für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen als Stichtag. Das Nachrüsten von Tagfahrleuchten an bereits zugelassenen Fahrzeugen ist nicht vorgeschrieben. Auch Neuwagen die nach dem Stichtag gekauft und zugelassen werden, müssen nicht mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein, es sei denn es sind neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt bei den Händlern angeboten werden. Am praktischen Beispiel bedeutet dies: Das Gesetz zwingt den Verbraucher nicht dazu, nach dem Kauf eines aktuellen VW Golf VI zusätzliche Tagfahrlichter zu montieren. Der 2013 erscheinende Nachfolger Golf VII hingegen, fällt als neue Baureihe unter die Gesetzespflicht. Ab 7. August 2012 gilt diese Regelung übrigens auch für alle Lkw.

Sinn oder Unsinn?

Der Grund für die Einführung des Tagfahrlichts ist exakt der, der mit dem Wort "Licht" automatisch in Verbindung gebracht wird. Es geht rein um das "sehen und gesehen werden" im Straßenverkehr. Bei wechselnden Lichtverhältnissen wird das Fahrzeug besser erkannt und die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer kann dank Tagfahrlicht wesentlich leichter eingeschätzt werden, was als wichtige Voraussetzung für sicheres Autofahren nicht zu unterschätzen ist. Frank Benz vom TÜV Süd zum Thema: "Tagfahrleuchten sind ein einfacher und relativ kostengünstiger Ansatz für die bessere Erkennung und sorgen für mehr Sicherheit".

Soll ich nachrüsten?

Das Sicherheitsplus durch die nachträgliche Montage von Tagfahrlicht an alten Fahrzeugen besteht ebenso wie bei Neufahrzeugen. Die Nachrüstung wird vom TÜV als sinnvoll erachtet, wobei selbiger allerdings auch auf die vorgeschriebenen Richtlinien hinweist. Fehlen beispielsweise die erforderlichen Prüfzeichen auf den Nachrüst-Leuchten, so erlischt die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges. Nachrüstpakete müssen unbedingt das ECE-Kennzeichen tragen.

Beim Kauf und beim Einbau ist Vorsicht geboten

Der TÜV warnt neben einigen nicht zulassungsfähigen Nachrüstsätzen auch vor nicht fachgerechtem Einbau der Zubehör-Leuchten. Empfohlen wird Achtsamkeit beim Kauf und beim Einbau, da die Gefahr eines Kurzschlusses im Bordnetz kommen könnte und dann geht gar nichts mehr! Also den Einbau am besten einer Fachwerkstatt überlassen. Grundsätzlich müssen die nachgerüstete Tagfahrlichter nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Zu beachten ist aber, dass die Funktionsweise exakt beschrieben ist. Beim Start des Motors muss sich das Tagfahrlicht einschalten. Schaltet man das Abblendlicht ein, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen.

Mehrverbrauch durch Zusatz-Leuchten?

Der Fakt, dass die eingeschaltete Beleuchtung am Pkw einen höheren Kraftstoffverbrauch zur Folge hat, ist bekannt. Für die Standardbeleuchtung (Abblendlicht, Heckleuchten, Kennzeichenbeleuchtung) gibt der TÜV einen Mehrverbrauch von 0,1 bis 0,2 Liter je 100 Kilometer Fahrstecke an. Auf Grund des geringeren Strombedarfs verbrauchen Tagfahrleuchten allerdings nur etwa 20-30% der Energie des Abblendlichts, LED-Leuchten sogar nur etwa 10%. Der Mehrverbrauch beläuft sich damit auf etwa 1-3 Liter auf 10.000km!Den Worten von Frank Benz kann man sich im Grunde nur anschließen, denn Tagfahrlichter stellen den kostengünstigsten Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr dar. Richtig Wirkung zeigt die neue Verordnung allerdings erst in einigen Jahren, es bleibt also abzuwarten, was bis dahin in diesem Bereich noch getan wird.

Quelle: Tuningsuche

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