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Verkehrsbeeinflussungsanlagen - Elektronische Verkehrsschilder sind verbindlich

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Die Angaben auf Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind verbindlich, auch wenn sich viele Autofahrer nicht daran halten. Die Angaben auf Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind verbindlich, auch wenn sich viele Autofahrer nicht daran halten. Quelle: dapd

Köln - Wer sich beispielsweise nicht an abweichende Tempolimits hält, muss mit Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen, sagte TÜV-Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander in Köln.

Auf rund 3.100 Streckenkilometern sind derzeit sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) installiert, etwa 1.500 weitere Kilometer sollen folgen. Mit ihnen können auf großflächigen Schilderbrücken beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote angeordnet, Fahrstreifen gesperrt und Seitenstreifen zeitweise freigegeben werden.

Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu harmonisieren, Staus zu verhindern und die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor Gefahren wie starken Windböen oder Baustellen zu warnen. Außerdem können beispielsweise Umleitungsempfehlungen oder Warnhinweise gegeben werden. Je nach Verkehrsaufkommen wird auch die Zufahrt zur Autobahn gesteuert.

Die Steuerung der VBA erfolgt automatisch per Induktionsschleifen, Infrarotsensoren oder Videoerfassung und auf der Grundlage von Kenngrößen wie Verkehrsaufkommen und Witterungsdaten. Rechnerzentralen werten die Datenströme aus, leiten sie an die Polizei weiter, und der Verkehrsfunk wird entsprechend informiert.

 

 

Quelle: DAPD

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