Verkehrssünder haben oft eine Ausrede für ihr Handeln parat. Doch diese können rechtliche Folgen haben, warnt die Arag.
Düsseldorf - Wird ein Autofahrer von der Polizei befragt, ist das für den Betroffenen oft eine psychische Ausnahmesituation. Zu große Redseligkeit kann dabei von Nachteil sein. Wer zum Beispiel auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung hin sagt, er sei fürchterlich in Eile gewesen, der gesteht seine Schuld. Und er belegt damit sogar vorsätzliches Handeln. Das kann eine Verdoppelung des Bußgeldes bedeuten, sagen die Rechtsexperten der Arag-Versicherung. Quelle: spx |
