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Neue BGH-Urteile zu Neu- und Gebrauchtwagen - Ein Neuwagen muss makellos beim Käufer ankommen

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Der BGH hat mit zwei Urteilen die Rechte von Autokäufern gestärkt. Neuwagen müssen demnach makellos beim Käufer ankommen, gefährliche Mängel an Gebrauchten intensiv erforscht werden.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autokäufer mit zwei Urteilen gestärkt Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autokäufer mit zwei Urteilen gestärkt Quelle: dpa/Picture Alliance

Karlsruhe - Wer ein neues Auto kauft, muss keine Kompromisse machen. Selbst bei einem sehr kleinen Mangel wie einem Lackschaden dürfen Neuwagen-Käufer die Annahme verweigern. Derartige Makel geben dem Kunden das Recht, den Wagen solange nicht zu bezahlen, bis der Schaden behoben ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. In dem Fall hatte der Käufer für rund 21.500 Euro einen importierten Fiat bestellt. Als ihm dieser wie vereinbart nach Hause geliefert wurde, hatte er in der Fahrertür eine kleine Delle.

Der Händler bot nur einen Nachlass um 300 Euro an, obwohl eine Werkstatt die Reparaturkosten auf mehr als 500 Euro schätzte. Darauf ließ sich der Käufer nicht ein. Nach einigem Hin und Her musste der Verkäufer den Fiat aus Wangen im Allgäu zurück zu sich nach Oberbayern holen, ausbessern und ein zweites Mal ausliefern lassen. Auf den Kosten dafür bleibt er nun sitzen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Händler die Reparatur "in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko" zu veranlassen hat (Az.: VIII ZR 211/15).

Autoverkäufer muss gefährlichen Mängeln auf den Grund gehen

Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäufer außerdem alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer einen Gebrauchtwagen ohne jede Frist zurückgeben. Auch das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom Mittwoch klargestellt.

In dem Fall hatte sich bei einem gebrauchten Volvo kurze Zeit nach der Übergabe mehrfach das Kupplungspedal verklemmt. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien aber alles in Ordnung zu sein. Er schickte den Kunden deshalb mit dem Auto wieder nach Hause - er solle erneut kommen, falls das Problem wieder auftauche.

Das sei bei einem solchen Mangel nicht zumutbar, entschieden die Richter. Allein die Ablenkung durch das verklemmte Pedal steigere das Unfallrisiko erheblich. Dem Urteil zufolge hätte der Händler der Sache auf den Grund gehen müssen - auch wenn dafür aufwendige Untersuchungen oder Ausbauten nötig seien (Az.: VIII ZR 240/15).

 

Quelle: dpa

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