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Haushaltsausschuss genehmigt Elektroauto-Prämie - E-Prämie passiert Bundestags-Gremium

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Im Kriechgang kommt die Elektroprämie. Nun ist zumindest sicher: Sie kann noch in diesem Monat endlich beantragt werden. Der Bundestag hat die Prämie freigegeben.

In rund einer Woche soll die Förderung für E-Autos endlich beantragt werden können - und zwar rückwirkend für den Zeitraum seit dem 18. Mai In rund einer Woche soll die Förderung für E-Autos endlich beantragt werden können - und zwar rückwirkend für den Zeitraum seit dem 18. Mai Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Wieder kommen wir der Kaufprämie für Elektroautos ein Stück näher. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Stromer-Förderung gebilligt. Dies war die letzte Hürde. In Kraft ist der Anreiz, der den schleppenden Absatz von E-Fahrzeugen in Deutschland ankurbeln soll, damit aber immer noch nicht.

Bis die Kaufprämie endlich formal gültig ist und beantragt werden kann wird es voraussichtlich noch etwa eine Woche dauern. Dazu ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erforderlich. Ab dem Tag danach können Verbraucher die Prämien online bei der zuständigen Behörde Bafa beantragen.

Antragsberechtigt sind Bürger, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bund und Autoindustrie teilen sich die Kosten von 1,2 Milliarden Euro. Für reine E-Autos mit Batterie gibt es 4.000 Euro "Umweltbonus", wie die Prämien heißen - davon 2.000 Euro vom Bund und 2000 Euro vom Hersteller.

Bei Hybridautos, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es 3.000 Euro (1.500 Euro Staat/1500 Euro Hersteller). Die Prämie kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn das Elektrofahrzeug nach dem 18. Mai 2016 gekauft wurde.

 

 

Quelle: dpa

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