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Kein Abschlepp-Anspruch für E-Auto-Parkplätze - E-Parkplätze sind nicht rechtssicher

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Parkflächen für Elektroautos sind momentan nicht rechtssicher ausgeschildert. Falsch parkende Autos müssen deshalb nicht abgeschleppt werden. Doch das soll sich ändern.

Parkflächen für Elektroautos sind nicht rechtssicher ausgeschildert - weder der Ladesäulenbetreiber noch die Polizei müssen ein Abschleppen veranlassen Parkflächen für Elektroautos sind nicht rechtssicher ausgeschildert - weder der Ladesäulenbetreiber noch die Polizei müssen ein Abschleppen veranlassen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Es ist eine angespannte Situation für Fahrer von Elektroautos: Der Akku geht zur Neige, doch die Ladesäule ist zugeparkt - von einem Auto mit Verbrennungsmotor.

Trotz der oft eindeutigen Beschilderung haben E-Mobilisten keinen Anspruch darauf, das verkehrt geparkte Auto abschleppen zu lassen, sagt Katharina Lucà vom ADAC. "Im Moment können Parkflächen für Elektroautos nicht rechtssicher ausgeschildert werden", sagt sie. Weder die Polizei noch der Betreiber der Ladesäule müsse also das Abschleppen veranlassen.

"Mit dem Elektromobilitätsgesetz wird sich das ändern", erklärt Lucà. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und Kommunen die Möglichkeit geben, Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können, beim Parken oder im Falle von Durchfahrtsbeschränkungen zu privilegieren.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

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