• Online: 1.337

Urteil: Kollision mit Einkaufswagen vor Supermarkt - Die Kfz-Versicherung ist nicht zuständig

verfasst am

Rollt vor dem Supermarkt ein Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto, muss der Verursacher zahlen - nicht seine Kfz-Versicherung. Das entschied das Amtsgericht München.

Wer mit einem Einkaufswagen einen Parkschaden verursacht, muss selbst zahlen. Seine Kfz-Versicherung hat nichts damit zu tun. Wer mit einem Einkaufswagen einen Parkschaden verursacht, muss selbst zahlen. Seine Kfz-Versicherung hat nichts damit zu tun.

München - Keine ungewöhnliche Situation: Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt setzt sich ein Einkaufswagen in Bewegung und fährt im ungünstigen Fall gegen ein anderes Auto. So geschehen im März 2011 vor einer Rewe-Filiale im Landkreis Starnberg (Bayern).

Damals hatte ein Mann seinen Einkaufswagen neben seinem Fiat Ducato abgestellt, um leere Getränkekisten aufzuladen. Dabei rollte der Einkaufwagen gegen einen daneben geparkten Kastenwagen.

Die Eigentümerin des Kastenwagens versuchte daraufhin, den Schaden von 1.638,43 Euro von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Mannes ersetzt zu bekommen. Diesem Ansinnen erteilte das Amtsgericht München nun eine Absage (AZ 343 C 28512/12).

Mit dem Auto nicht zu tun

Ein Zusammenstoß zwischen einem rollenden Einkaufswagen und einem parkenden Auto gilt laut dem Urteil nicht als Verkehrsunfall und ist damit kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Vielmehr muss derjenige für den Schaden zahlen, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse nur zahlen, wenn sich ein Unfall bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet. In diesem Fall aber hätte der Mann beim Abstellen des Einkaufswagens darauf achten müssen, dass dieser sicher steht und nicht wegrollt. Mit seinem Auto hatte die Sache nichts zu tun.

"Die Tatsache, dass sich der Einkaufswagen in Bewegung gesetzt hat, hat nichts mit den typischen Gefahren bei der Bewegung eines Kraftfahrzeugs zu tun", schreibt das Amtsgericht in einer Mitteilung.

Also muss der Mann selbst zahlen: Das Gericht verurteilte den Ducato-Fahrer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.519,91 Euro.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

 

Quelle: dpa

Avatar von dpanews
35
Hat Dir der Artikel gefallen? 1 von 1 fand den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
35 Kommentare: