Wer auf einer gesperrten Spur fährt, dem droht der Führerscheinentzug -
Das rote Kreuz zählt wie eine rote Ampel
verfasst am 27.06.2015Benutzt ein Autofahrer eine gesperrte Spur auf der Autobahn oder im Tunnel, drohen drastische Strafen. Das Vergehen wird mit einen Rotlichtverstoß gleichgesetzt.
Wer das Lichtsignal "Gesperrte Spur" missachtet, muss mit dem Entzug des Führerscheins und einem Bußgeld rechnen
Quelle: picture alliance / dpa
Frankfurt/Main - Wer auf Autobahnen oder im Tunnel das Lichtzeichen "Gesperrte Spur" ignoriert und einfach weiterfährt, muss mit einer erheblichen Strafe rechnen. Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert, hat das rote Kreuz auf der Leuchttafel den gleichen Stellenwert wie eine rote Ampel. Autofahrer müssen demnach mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen.
In schwerwiegenden Fällen drohen höhere Strafen. Wenn ein Pkw-Fahrer auf einer gesperrten Spur unterwegs ist und andere gefährdet, sind 200 Euro Bußgeld fällig, bei einem Unfall sogar 240 Euro. In beiden Fällen muss der Autofahrer den Führerschein für einen Monat abgeben, hinzukommen zwei Punkte im Flensburger Zentralregister. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |
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