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Gericht: Typgenehmigungen für Diesel bleiben gültig - BUND-Verkaufsstopps abgelehnt

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Der BUND will einen Verkaufsstopp für Diesel mit real überhöhtem Schadstoffausstoß. Ein Gericht in Schleswig urteilte: Das wäre nicht rechtskonform.

Urteil: Das KBA muss nach geltendem Recht erteilte Typgenehmigungen nicht revidieren, wenn künftig RDE-Messwerte zur Typprüfung herangezogen werden Urteil: Das KBA muss nach geltendem Recht erteilte Typgenehmigungen nicht revidieren, wenn künftig RDE-Messwerte zur Typprüfung herangezogen werden Quelle: dpa/Picture Alliance

Schleswig - Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag der Umweltorganisation BUND auf einen Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Den Beschluss vom 27. März teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der BUND wollte gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von noch zugelassenen Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 untersagt, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten Verordnung überschreiten. Viele Autos halten die Grenzwerte nur unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße. Das KBA hatte im November einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene europäische Verordnung ((EG) Nr. 715/2007) ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Zwar sei für die Zukunft die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen, teilte das Gericht weiter mit.

Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach seiner Zustellung Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

 

Quelle: dpa

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