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Recht: Halter haftet auch für stehendes Auto - Brand in der Tiefgarage

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Ein Auto muss nicht unbedingt fahren, um gefährlich zu sein. Auch wenn ein Wagen seit einiger Zeit abgestellt ist, haftet der Halter – zum Beispiel, wenn es brennt.

Fahrzeughalter haften für ihre Autos. Das gilt auch dann, wenn der Wagen schon länger steht und dann brennt Fahrzeughalter haften für ihre Autos. Das gilt auch dann, wenn der Wagen schon länger steht und dann brennt Quelle: dpa/Picture Alliance

Nürnberg - Wenn es in einer Tiefgarage brennt, haftet der Halter des Fahrzeugs, das dieses Feuer ausgelöst hat. Das gilt auch dann, wenn der Wagen schon seit längerer Zeit abgestellt ist, wie das Landgericht Karlsruhe jetzt mit Verweis auf die generelle Betriebsgefahr von Autos entschieden hat.

Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Pkw, der aufgrund eines nicht mehr nachvollziehbaren technischen Defekts zu brennen begann. Das Feuer griff auf einen anderen Wagen über. Zwischen dem Abstellen des Autos und seiner Entzündung gab es keinen Zusammenhang, denn der Wagen wurde schon 24 Stunden vorher in der Tiefgarage geparkt.

Dennoch haftet der Halter, da es sich um eine vom Pkw ausgehende Gefahr handelt, erklärt die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Damit fällt der Schaden unter die generelle Betriebsgefahr eines Autos. Diese hat erst dann keine rechtliche Bedeutung, wenn Fortbewegungs- und Transportfunktion überhaupt keine Rolle mehr spielen – beispielsweise wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt zur Inspektion aufgebockt wurde. (AZ 9 S 319/12)

 

Quelle: SP-X

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