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Illegales Autorennen mit Todesfolge in Köln geht in Revision - Bewährungsstrafen für Kölner Raser werden neu verhandelt

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Eine Radfahrerin verliert ihr Leben, weil sich zwei Raser in Köln ein Rennen liefern. Der Fall sorgte 2015 überregional für Entsetzen - genau wie das darauffolgende Urteil: Bewährungsstrafen. Das hielt auch der BGH für unangemessen. Jetzt wird erneut verhandelt.

In Gedenken an die getötete Radfahrerin steht in Köln ein weißes Fahrrad an der Unfallstelle. Das BGH hob das Urteil für die Unfallverursacher auf, die sich ein illegales Rennen geliefert hatten In Gedenken an die getötete Radfahrerin steht in Köln ein weißes Fahrrad an der Unfallstelle. Das BGH hob das Urteil für die Unfallverursacher auf, die sich ein illegales Rennen geliefert hatten Quelle: dpa / Picture Alliance

Köln - Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln wird vor Gericht ein weiteres Mal verhandelt. Am Montag (12. März) startet vor dem Kölner Landgericht der Revisionsprozess gegen zwei junge Männer, die bereits wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf, weil er die Aussetzung zur Bewährung für nicht angemessen hielt. Nun müssen die beiden in Deutschland geborenen Männer türkischer Abstammung doch noch damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen. Es ist schon der zweite Anlauf für den Revisionsprozess: Der erste war im Dezember wegen der möglichen Befangenheit eines Schöffen geplatzt.

Bewährungsstrafe nicht angemessen

Im April 2015 hatten sich die damals 21 und 22 Jahre alten Männer in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Einer der Wagen erfasste mit Tempo 95 eine 19 Jahre alte Radfahrerin, die tödliche Verletzungen erlitt. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt.

Das Kölner Landgericht verurteilte den Unfallfahrer zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten - jeweils auf Bewährung. Das Urteil stieß in der Bevölkerung auf viel Unverständnis, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Für fahrlässige Tötung sind in diesem Fall bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Vorsatz bei aggressiver Fahrweise gegeben

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter bei ihrem Urteil von 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten sie nicht beachtet, dass die beiden Männer den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeiführten. Die Höhe der Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten beanstandete der BGH dagegen ebenso wenig wie die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Raserei und illegale Rennen führen immer wieder zu schweren Unfällen - und die Gerichte sind in der Vergangenheit zu sehr unterschiedlichen Urteilen gekommen. Auch der BGH gibt keine eindeutige Linie vor, sondern sagt: Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden.

Tötung und Verletzung unbeteiligter: bis zu zehn Jahre Haft

Anfang März hoben die obersten Richter das aufsehenerregende bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf, die sich auf dem Kurfürstendamm ein Rennen geliefert hatten. Einer der Wagen rammte ein anderes Auto, dessen Fahrer starb. Nun können die beiden Männer auf eine mildere Strafe hoffen.

Zugleich aber hob der BGH eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts teilweise auf, das einen Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Für ihn könnte es jetzt eine härtere Strafe geben. Speziell für illegale Autorennen wurde im vergangenen Herbst der Strafrahmen verschärft. Wird bei einem Rennen jemand verletzt oder getötet, drohen den Verursachern seitdem bis zu zehn Jahre Haft.

Quelle: dpa

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