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Berlin plant Tempo 20 Zonen

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Begegnungszone - das klingt esoterisch, steht aber in der Schweiz für Straßen, in denen Fußgänger Vorrang haben und in denen maximal Tempo 20 erlaubt ist.

Tempo 20: Berlin probiert es aus Tempo 20: Berlin probiert es aus Der Berliner Senat plant nun, solche Zonen auch in der deutschen Hauptstadt einzuführen. Das steht als Einzelmaßnahme in der gestern vorgestellten Fußverkehrsstrategie. Mit diesem Konzept will der Berliner Senat die Anzahl von Todesopfern und schwer verletzten Fußgängern bis 2020 um 20 Prozent senken.

Neben relativ unumstrittenen Maßnahmen, wie fußgängerorientierten Ampelphasen und behindertengerechten Straßenquerungen, sieht das Konzept auch die Einführung sogenannter „Begegnungszonen“ nach Schweizer Vorbild vor. Dort gibt es solche Zonen seit 2002: Auf bestimmten Straßenabschnitten wird als Höchstgeschwindigkeit Tempo 20 festgelegt, und Fußgänger haben Vorrang gegenüber Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Damit wäre also nach der reinen Fußgängerzone und der verkehrsberuhigten Zone („Spielstraße“) eine dritte Verkehrszone geschaffen, in der Fußgänger Vorrang haben.

Testballon in Einkaufsstraßen

Testweise erproben will der Berliner Senat die „Begegnungszonen“ in der Bergmannstraße in Kreuzberg und der nördlichen Wilmersdorfer Straße in Charlottenburg, zwei je Richtung einspurigen, stark frequentierten Einkaufsstraßen mit viel Radfahrer- und Fußgängerverkehr. Zusätzlich soll auch am Touristik-Schwerpunkt Checkpoint Charlie eine Begegnungszone eingerichtet werden. Bewährt sich das System, stehen andere Standorte bereits in der Warteschleife.

Reflexartige Proteste

Reflexartig lehnt die Opposition das Konzept ab: „Es wird wieder einmal deutlich, dass der Autoverkehr zurückgedrängt werden soll. Die Tempo-30-Zonen sind schon an vielen Stellen überflüssig, jetzt auch noch Tempo 20 einführen zu wollen, ist absurd“, sagt beispielsweise der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Oliver Friederici in der Berliner Morgenpost.

Der ADAC hält das Konzept in einer Großstadt für „nur sehr eingeschränkt anwendbar“. Im Gegenzug könnte man sich dort aber vorstellen, auch Fußgängerzonen für den Autoverkehr zu öffnen.

Macht das Sinn?

Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Ob Straßen der ideale Ort für die Begegnung der Verkehrsmittel sind, die breit genug sind für problemloses Fahren in beiden Richtungen, darf bezweifelt werden. In solchen Straßen wird dann vermutlich zwangsläufig in der Regel zu schnell gefahren, und zwar durch Auto- Roller- und vor allem Radfahrer. Das nützt dann eventuell der kommunalen Kasse, aber nur bedingt der Sicherheit. Um solche Straßen handelt es sich aber bei den Versuchsobjekten. Auf Kreuzungen wie am Checkpoint Charlie die Ampel- und Vorfahrtsregeln durch einen generellen Fußgängervorrang zu ersetzen, ist eigentlich kaum vorstellbar.

Sehr sinnvoll erscheint eine solche Regelung dagegen in schmalen Seitenstraßen, in denen ohnehin oft nicht schneller als 20 km/h gefahren werden kann. Ein eindeutiger Vorrang für Fußgänger wäre in solchen Straßen ein echter Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

(bo)

 

 

Quelle: MOTOR-TALK

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