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Pflicht zum Abblendlicht gilt nicht nur nachts - Bei schlechter Sicht nicht auf die Lichtautomatik verlassen

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Autofahrer sollten auch am Tag auf ihre Beleuchtung achten. Bei schlechter Sicht muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auf die Lichtautomatik ist kein Verlass.

Wenn es das Wetter tagsüber erfordert, müssen Autofahrer das Licht einschalten Wenn es das Wetter tagsüber erfordert, müssen Autofahrer das Licht einschalten Quelle: dpa/Picture Alliance

Köln - Autofahrer müssen bei schlechter Sicht auch am Tag das Abblendlicht einschalten. Das ist laut Straßenverkehrsordnung der Fall, wenn etwa Nebel oder Regen die Sicht erheblich behindern. Falls Autofahrer bei solcher Witterung ohne Licht in einen Unfall verwickelt werden, trifft sie eine Mitschuld. Darauf weist der Automobil-Club Verkehr (ACV) hin. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt den Schaden dann nur teilweise.

Wer Lichtautomatik an Bord seines Autos hat, sollte bei schlechter Sicht am Tag das Abblendlicht lieber manuell einschalten, rät der ACV. Denn die Systeme springen nur auf Helligkeitsunterschiede an. Schlechte Sichtverhältnisse registrieren sie dagegen nicht.

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