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Promillegrenze für E-Bikes - Bei E-Bikes gelten dieselben Promilleregeln wie bei Autos

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Der Gesetzgeber betrachtet schnelle E-Bikes als Kraftfahrzeuge. Das heißt, wer betrunken E-Bike fährt, wird genauso bestraft wie ein betrunkener Autofahrer.

Schnelle E-Bikes gelten als Kfz, langsamere Pedelecs dagegen nicht Schnelle E-Bikes gelten als Kfz, langsamere Pedelecs dagegen nicht Quelle: picture-alliance/dpa

München - Für Fahrer von schnellen E-Bikes mit einer elektrischen Unterstützung bis zu 45 km/h gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Damit drohe ab 0,5 Promille ein Fahrverbot, sagte Carolin Eckert vom TÜV Süd in München. Werden die Fahrer solcher E-Bikes mit 1,6 oder mehr Promille im Blut erwischt, müssen sie zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei Wiederholungstätern kann die MPU schon bei niedrigerem Pegel fällig werden.

Anders sieht es bei Pedelecs aus, deren Hilfsantrieb sich bei Tempo 25 abschaltet: Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 4 RBs 47/13) gelten sie nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daher führt das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot.

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