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Auch bei Grün: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger achten - Autofahrer tragen Alleinschuld bei Unfall

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Verursacht ein abbiegendes Auto einen Unfall mit einem Fußgänger, muss der Fahrer im vollen Umfang haften. Eine grüne Ampel ist dabei kein Grund zur Minderung der Schuld.

Autofahrer müssen beim Abbiegen auf kreuzende Fußgänger achten Autofahrer müssen beim Abbiegen auf kreuzende Fußgänger achten Quelle: picture alliance / dpa

Dresden - Fußgänger sollten nicht blindlings über eine grüne Fußgängerampel gehen. Allerdings dürfen sie darauf vertrauen, dass abbiegende Autofahrer auf sie achten. Sind sie beim Abbiegen nicht aufmerksam genug, müssen Autofahrer bei einem Unfall voll haften, entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 7 U 568/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das gilt unabhängig davon, ob der Autofahrer ebenfalls Grün hatte.

In dem verhandelten Fall war eine Frau auf einem Ampelübergang von einem Lkw erfasst worden. Der LKW-Fahrer hatte beim Linksabbiegen nicht auf die Frau Übergang geachtet, obwohl auch die Fußgängerampel Grün zeigte. Bei der Frage, wer für den Unfall haften muss, war der Lkw-Fahrer der Meinung, dass die Fußgängerin zumindest mithaften müsse. Sie hätte auf querende Autos achten müssen. Schließlich sei ebenfalls für den Lkw-Fahrer die Ampel grün gewesen.

Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Grundsätzlich dürfe ein Fußgänger darauf vertrauen, dass auf ihn geachtet wird. Zwar müssten Fußgänger beim Überqueren der Straße grundsätzlich aufmerksam sein. Es reiche aber aus, wenn man einen kurzen Seitenblick nach rechts werfe. Ohne weitere konkrete Anhaltspunkte, etwa eine hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs, müsse sich der Fußgänger nicht ständig vergewissern, dass er gefahrlos den Überweg nutzen könne. Das Gericht sah also die Verantwortung für den Unfall allein beim Lkw-Fahrer.

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