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ADAC: Alkohol passt nicht in den Straßenverkehr - Aus für Bierbikes

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Ende für Bierbikes beschlossen. Die rollenden Bars sind ohne Sondergenehmigung nicht mehr im Straßenverkehr erlaubt.

Bierbikes: verboten Bierbikes: verboten Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2012 dürfen die sogenannten Bierbikes nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes erfüllen nach dem Urteil der Richter nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch.

Bierbikes nicht primär Verkehrsmittel

Bierbikes stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, weil sie vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt werden. Geselliges Feiern mit Musik und Getränken stehen im Vordergrund.

Bei den Partybikes handelt es sich um eine Konstruktion, die etwa fünf Meter lang, 2,30 Meter breit und 2,70 Meter hoch ist. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. Ein Fahrer lenkt und bremst. Die Bikes sind mit einer Bierzapf- und Soundanlage ausgestattet.

Der ADAC hält die Entscheidung für gerechtfertigt: Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen, sagt der Automobilclub.

 

Quelle: ADAC

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