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Batterielicht bei Fahrrädern künftig erlaubt - Abstieg für den Dynamo

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Fahrräder dürfen künftig neben herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Schon bisher drückte die Polizei bei Batterielicht meist ein Auge zu: Hauptsache, es funktioniert. Künftig haben Radler Rechtssicherheit Schon bisher drückte die Polizei bei Batterielicht meist ein Auge zu: Hauptsache, es funktioniert. Künftig haben Radler Rechtssicherheit Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - In der Begründung hieß es: Akku- oder Batterielampen gewährleisten das gleiche Sicherheitsniveau, zumal ihr Licht auch bei langsamem Fahren und im Stehen gleichmäßig hell ist.

Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht. Viele Radler sind aber schon mit Akku-Lampen unterwegs. Ihnen drohen daher streng genommen bisher Geldbußen. Die Wahlfreiheit soll eine "höhere Akzeptanz" für Akku- und Batterielampen aufgreifen, da sie "keine fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste" bewirken und bei jedem Wetter funktionieren.

 

 

Quelle: dpa

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