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Zu wenig Profiltiefe: Ein 24-jähriger Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten - Abgefahrene Autoreifen sollen Grund für tödlichen Unfall sein

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Ein Auto fährt mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn, als einer der Reifen plötzlich Luft verliert. Der Wagen kracht gegen die Leitplanke, der Beifahrer wird getötet. Nun kommt der Fahrer vor Gericht. Er soll mit abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen sein.

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines Autounfalls durch abgefahrene Reifen (Symbolbild) muss sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe) verantworten. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgrund eines Autounfalls durch abgefahrene Reifen (Symbolbild) muss sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe) verantworten. Quelle: dpa/Picture Alliance

Winsen - Abgefahrene Autoreifen sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Grund für einen tödlichen Verkehrsunfall auf der A7 in Niedersachsen gewesen. Der Fahrer des Wagens muss sich am Mittwoch (9.30 Uhr) vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe) wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Aus Sicht der Anklagebehörde hätte der 24-Jährige erkennen müssen, dass die Reifen seines Wagens nicht mehr die erforderliche Profiltiefe hatten.

Zu hohe Geschwindigkeit, abgefahrene Reifen

Den Ermittlungen zufolge fuhr der junge Mann am 15. Januar vergangenen Jahres mit einer Geschwindigkeit von mindestens 180 Stundenkilometern auf der Autobahn, als ein Reifen plötzlich Luft verlor. Der Wagen des Mannes prallte in Höhe Thieshope gegen eine Leitplanke. Der Beifahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert. Er war nicht angeschnallt und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Zwei auf der Rückbank sitzende Mitfahrer erlitten schwere innere Verletzungen.

Zum Auftakt des Prozesses sind mehrere Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Da das Gericht bislang keine weiteren Termine angesetzt hat, kommt es möglicherweise noch am Mittwoch zu Plädoyers und einem Urteil.

Unfälle und Prozesse dieser Art sind aus Sicht des Deutschen Richterbundes keine Seltenheit. "Das ist ein typischer Fall", sagte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur. Vergleichbare Verfahren wegen fahrlässiger Tötung habe es schon immer gegeben. Abgefahrene Reifen als Ursache für einen schweren Unfall seien nicht unüblich. Häufiger seien allerdings Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen Alkoholkonsums.

 

 

Quelle: dpa

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