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Familienministerin fordert Fahrverbot für Unterhaltsverweigerer - "Wer nicht zahlt, läuft."

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Nach einer Forderung von Familienministerin Franziska Giffey könnten künftig Eltern mit Fahrverboten belegt werden, die Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.

Familienministerin Franziska Giffey fordert, dass Unterhaltsverweigerer oder säumige Zahler künftig auch mit Fahrverboten belegt werden sollten Familienministerin Franziska Giffey fordert, dass Unterhaltsverweigerer oder säumige Zahler künftig auch mit Fahrverboten belegt werden sollten Quelle: Picture-Alliance

Berlin - Angesichts steigender Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss will die Bundesregierung mehr Geld von zahlungsfähigen Eltern zurückfordern. Dazu sollen als Druckmittel auch Fahrverbote für Zahlungsverweigerer eingesetzt werden, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Bericht über die Auswirkungen der vor einem Jahr in Kraft getretenen Neuregelung. Demnach profitieren fast 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche von den staatlichen Zuwendungen.

Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Seit Sommer 2017 haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr darauf zeitlich unbegrenzt Anspruch - zuvor galt dies nur für Kinder bis zu zwölf Jahren für maximal 72 Monate. Gut 700.000 Kinder und Jugendliche insgesamt erhalten diese Leistung.

Giffey betonte, die Reform verbessere die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Allerdings müssten die Jugendämter auch effektiver als bisher Geld von denjenigen Eltern zurückfordern, die zahlen könnten, sich aber davor drückten. "Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen", sagte Giffey und kündigte auch Fahrverbote für Unterhaltssäumige an - "nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft."

Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, der Staat trete beim Unterhaltsvorschuss nur in Vorleistung. Nachdem zunächst die höheren Belastungen durch die Reform bewältigt werden mussten, solle jetzt auch der "Rückgriff" auf den unterhaltsverpflichteten Elternteil verbessert werden. "Da bleibt noch einiges zu tun", sagte Seibert.

 

Quelle: dpa

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