Kommt wohl auf die Stadtverwaltung/Ordnungsamt/Sachbearbeiter an.
Hatte auch staubedingt halb drüber gehalten. Und als die Ampel rot wurde, fuhr ich rückwärts zurück zur Linie.
Dabei auch 2x geblitzt.
Es kam nie was, weil man wohl a) sieht, dass ich im 1. Bild weiter vorne stehe, als im 2. Bild
und b) man im Bild wohl eindeutig sieht, dass ich Rückwärts fahre (Kopf umgedreht/Gesicht unkenntlich).
Warte erstmal ob, ob überhaupt was kommt. Wenn der Sachbearbeiter sich die Bilder korrekt anschaut, sollte er die Sache nicht wg. Rotlichtverstoß weiterverfolgen. (ggf. nur wg. Überfahren der Haltelinie).
Wenn doch was kommt (im Bezug auf Rotlicht), ggf. Einspruch, da du ja (bei Gelb über die Ampel gefahren bist.)
da 2. Sek zwischen den Bildern liegen sollte man das deutlich erkennen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haltelinie wegen starker Regen nicht erkennbar. Rotgeblitzt' überführt.]