Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 24. Oktober 2019 um 11:36:59 Uhr:
Er hat ganz sicher kein 14-tägiges Rückgaberecht. Allein diese Aussage zeigt doch, dass er nur einen Dummen sucht, der sich leicht beeinflussen lässt. Scheinbar hat er ihn gefunden.
Ich würde:
-natürlich nix zahlen
-das auch eindeutig kommunizieren : Er soll gerne sein Geld verbrennen (Anwalt)
-gekauft wie gesehen (privater Autoverkauf und das stand nicht im Vertrag?)
-vielleicht nicht ganz soweit gehen ihm Prügel anzudrohen für den Fall das er sich noch mal blicken lässt (aber nur vielleicht)
Das mit dem Rückgaberecht kann ich aber schlecht beweisen wenn ich seinen Vertrag nicht sehen darf. Fakt ist aber das allein die bestehenden mängel nicht in seinem vertrag aufgeführt sind. Daher sind es 2 unterschiedliche verträge für ein rechtsgeschäft. Was quasi den kauf ungültig macht oder sehe ich das falsch? Daher müsste ich das auto eh zurück nehmen.