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Polizei möchte beschlagnahmten Autoschlüssel nicht rausrücken bevor das Auto angemeldet ist / wird.

Hallo, ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft. Mit Kennzeichen und Zulassungsplaketten versehen, also angemeldet. Nun hatte mich die Polizei damit angehalten, und die Weiterfahrt untersagt, den Fahrzeugschein eingezogen und an die Zulassungsbehörde geschickt, sowie die Kennzeichen entstempelt. Auch hatte die Polizei den Autoschlüssel beschlagnahmt. Zuerst wollte die Polizei den Autoschlüssel sicherstellen, dem hatte ich aber widersprochen, so wurde eine Beschlagnahme daraus. Die Polizei sagte, die wollen den Autoschlüssel erst rausrücken / wider aushändigen, wenn ich den Nachweis erbringe, dass das Auto angemeldet sei. Dem gegenüber habe ich erklärt, dass ich noch Sachen im Auto habe, die ich vorerst herausnehmen muß, und auch möchte ich testen, ob das Auto überhaupt anspringt, da Kriechströme vorhanden sind. Dem widerspricht nun die Polizei, und besteht auf eine vorherige Anmeldung. Ich hingegen möchte vorab den "Test" machen, ob das Auto anspringt, und wenn ja, dann anmelden. Sollte das Auto beim "Test" nicht anspringen, so gehe ich davon aus, dass die kriechströme noch vorhanden sind, und in dem Falle müßte ich es sowieso per Abschlepper in eine Werkstatt bringen. In der Werkstatt steht das Auto dann vielleicht 3 Wochen, und es macht ja keinen Sinn, für ein Auto was man nicht fahren kann (da in der Werkstatt) überhaupt Versicherung und Steuern zu bezahlen. Meine Frage: hat die Polizei überhaupt das Recht, den Fahrzeugschlüssel nicht herauszugeben, und wenn nein, wie kann man die Herausgabe des Schlüssels durchsetzen?