Zitat:
@onkelz79 schrieb am 2. Dezember 2024 um 14:22:07 Uhr:
@arminschmidt - Grundsätzlich dürfen LKWs auf der Landstraße ohne Gefahrgut maximal 80 KM/H fahren. Mit, noch langsamer...
Warum sollte man jetzt Kilometerlang hinter dem LKW her schleichen und den Nachfolgendenverkehr zu gefährlichen Überholmanöver provozieren? Das sind dann nicht nur die 16 Meter vom LKW, sondern auch noch das Fahrzeug, das mit Sicherheitsabstand hinterherfährt, in dem man nicht einscheren darf, beim Überholen. Also lieber sicher und zügig überholen, aus meiner Sicht...
Aber sorry.. A5-FAN hat recht, die Diskussion macht hier keinen Sinn!
Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte nicht mehr gewusst, dass Omnibusse und LKW auf Landstraßen nur 80 km/h fahren dürfen.
Diese Fahrzeuge kann man dann mit einem PKW überholen, ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten zu müssen - und ohne einen Blitzerwarner zu benötigen.